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Betriebsausfall

 

Liquiditätssicherung für Betriebsinhaber

Was passiert eigentlich, wenn Ihr Betrieb stillsteht, weil Sie krankheits- oder unfallbedingt ausfallen?

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Wenn Krankheit zur Pleite führt

Als selbstständiger Handwerker tragen Sie bei Ihrem Ausfall durch Krankheit oder Unfall hohe finanzielle Risiken. Sie können keine Erträge erwirtschaften. Fixe Kosten wie Mieten, Leasing- und Kreditraten laufen hingegen weiter. Eine Krankentagegeldversicherung dient vornehmlich der Absicherung Ihres Einkommens. Ihre fortlaufenden Kosten können darüber nur bedingt abgefangen werden.

Dieses finanzielle Risiko besteht generell für Einzel- und Kleinunternehmer sämtlicher Branchen. Es erhöht sich allerdings deutlich

  • je weniger sich Ihr Ausfall bei Krankheit oder Unfall kompensieren lässt, beispielsweise wenn Sie Einzelunternehmer sind oder Sie als Meister Arbeiten abnehmen müssen
  • je höher Ihre fortlaufenden Kosten wie beispielsweise Mieten für Gebäude oder Leasingraten für Maschinen- und Fuhrpark sind  ​
  • je geringer Ihre Einkommensabsicherung über eine Krankentagegeldversicherung möglich ist

Schließen Sie diese Versorgungslücke mit einer Betriebsausfallversicherung. Sie leistet, wenn Ihr Betrieb aufgrund Ihres krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls stillsteht und sichert damit Ihre Liquidität.

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Diese Vorteile bietet eine Betriebsausfallversicherung


Kostenübernahme

Die Betriebsausfallversicherung übernimmt die fortlaufenden Kosten Ihres Betriebes und Sie kommen nicht in Zahlungsverzug

Liquiditätssicherung

Die Erstattung Ihrer Krankentagegeldversicherung kann für ihren ursprünglichen Zweck verwendet werden - Ihre Einkommensabsicherung

Rücklagensicherung

Sie müssen Ihre Rücklagen nicht angreifen, die Sie beispielsweise für Ihre Alters­vorsorge oder die nächste Investition gebildet haben


Unsere Empfehlung

Die Betriebsausfallversicherung der INTER eignet sich hervorragend für Ihre Liquiditätssicherung im Krankheitsfall. Sie übernimmt Ihre fortlaufenden Kosten bis zu einem Tagessatz von 400 Euro und schützt Sie – sofern Sie so lange arbeiten wollen – bis zum 68. Lebensjahr.


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